FEUER
Eine Feuerschale unter Aufsicht in einem Garten gab Anlass zur Alarmierung - Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht von Nöten.
Eine Feuerschale unter Aufsicht in einem Garten gab Anlass zur Alarmierung - Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht von Nöten.