FEUER
An der Einsatzstelle wurde ein kleinerer Kabelbrand festgestellt, ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht von nöten!
An der Einsatzstelle wurde ein kleinerer Kabelbrand festgestellt, ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht von nöten!
Wasserdampf eines Bügeleisens löste die Brandmeldeanlage aus - Kein Feuer!
Eine technische Störung der Brandmeldeanlage gab Anlass zur Alarmierung!
Eine technische Störung der Brandmeldeanlage gab Anlass zur Alarmierung - Keine Schadenlage!
Anwohner meldeten der Feuerwehr Brandgeruch aus einer Wohnung. Diese musste gewaltsam geöffnet werden, da auf klopfen und klingeln nicht reagiert wurde. Nachdem die Tür geöffnet wurde, stellte sich heraus, dass angebranntes Essen auf einem eingeschalteten E-Herd Anlass zur Alarmierung gab.
In einer Parzelle eines Kleingartenverein brannte ein Osterfeuer unter Aufsicht. Das Osterfeuer musste durch die Feuerwehr abgelöscht werden, da dieses zu dicht an der steinernen Hütte abgebrannt wurde und diese bereits durch thermische Strahlung deutlich erhöhte Temperaturen aufwies!
Angebranntes Essen auf einem eingeschalteten E-Herd gab Anlass zur Alarmierung. Der Entstehungsbrand wurde mittels Kleinlöschgerät gelöscht
Eine technische Störung der Brandmeldeanlage gab Anlass zur Alarmierung